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Hier findet Ihr Hinweise zur Anreise nach ELBA.
Der Reiseausgangspunkt ist auf den Frankfurter
Raum gelegt, da wir in diesem zu Hause sind.
Die Reiseabschnitte könnt Ihr oben auswählen:
- durch Deutschland
- durch die Schweiz
- durch Italien (über Genua)
- durch Italien (über Parma)
näheres auf den jeweiligen Seiten.

Alkohol im Strassenverkehr

unter 21jährige sowie Führerscheinneulinge
unter 3 Jahren Führerscheinbesitz gilt
0,0 Promille !
für diese Gruppe: bis 0,49 Promille Strafe
 zwischen 155 und 624 EUR.

Stationstipps  - s.Menüpunkt oben

für alle diejenigen, die die Anreise etwas gemütlicher angehen möchten und
 übernachten wollen; dann
 natürlich an einer sehenswerten Stelle.
Eigene Erfahrungen.

Geschwindigkeitskontrollen

werden in Italien angekündigt.  Ist man trotzdem
zu schnell kostet es richtig Geld.

Gern wird auch auf Strecken zweimal gemessen,
um daraus die Durchschnittsgeschwindigkeit zu
ermitteln. Ebenfalls darauf achten, dass zwischen
Auf- und Abfahrt der Autobahnen die Zeit passt

Abblendlicht

vorgeschrieben ! außerhalb geschlossener
 Ortschaften. Da es in der Schweiz ähnlich ist,
gilt der generelle TIPP:
Licht einschalten, dann erspart man sich teures
Bußgeld (ca. 35 Euro) wird vermehrt geahndet!

Taglicht wird anerkannt (natürlich o.Gewähr)

(I) privates Abschleppen ist verboten!

Vergehen mit Motorrad!!

 Fahren ohne zugelassen (E-Zeichen) Helm, zu
 hohe Geschwindigkeit * Krad kann 60 Tage
 einkassiert werden, neben Bußgeld! (I)

(I) nie Wenden an Mautstellen !!!

wenn man z.B. feststellt falsch gefahren zu sein,
 denn man befindet sich hier auf der Autobahn !

Warnweste

(rot, gelb oder orange) mit reflektierenden
Streifen  (auf Kontrollzeichen achten: EN 471)
muss (!) sich für jeden Mitfahrer eine im
Fahrzeug befinden, denn sie muss von JEDEM
getragen werden, der außerhalb geschlossener
 Ortschaften z.B. durch Panne oder Unfall liegen
 bleibt und sich auf der Straße bewegt.
Ansonsten sind über 30 Euro Bußgeld fällig.
Das Mitführen wird kontrolliert!

Feste Blitzer

an den Zufahrtstrassen nach Piombino !
Manche geraden Strassen verleiten zum
schneller fahren als erlaubt. Die kleinen
 Zusatzzeichen (Zeitraum der Gültigkeit)
unter den Schildern beachten!
 Meist zwischen 1. Mai und 30. Sept.
Vermehrt Starenkästen auch auf der Insel.
>40 km/h = 500 - 2000 EUR 
>60 km/h = 779 - 3119 EUR

DAs kann teuer werden!

(Dank an Eckhart)  In viele Innenstädte darf man mit Motorfahrzeugen gar nicht oder nur zu bestimmten Zeiten fahren. Ich möchte noch einmal alle Italienfreunde bitten die Schilder unbedingt zu beachten, denn alle einfahrenden Fahrzeuge werden gefilmt und nicht autorisierte mit hohen Strafen belegt. Ein Freund musste in Pisa 800,00 Euro bezahlen.
Auf Elba, z.B. Capoliveri wird inzwischen auch an allen Stellen, wo "traffico limitato" steht gefilmt, allerdings wird hier fairerweise auf einer Anzeige bekannt gegeben "aktiv bzw. inaktiv". Sobald also die Anzeige "attivo" zeigt, auf keinen Fall einfahren !.
auch auf der Insel!: Geschwindigkeit, Beleuchtung,  Alkoholkontrollen, Warnweste mitgeführt?

Höchstgeschwindigkeiten

(I) 150 km/h Höchstgeschwindigkeit in Italien. WO ? Die Antwort ist relativ einfach: Überall dort, wo es mittels Schild erlaubt wird !
Ansonsten gilt 130 auf Autobahnen und 110 auf Schnellstraßen und 50 km/h in Ortschaften.

Bei Regen, Schnee, Nebel: statt 130 dann 110 und statt 110 dann 90 ! wenn es keine besondere Beschilderung gibt, wie z.B. “in casa di nebbia” 50. (bei Nebel 50)

für unter 21 jährige und Führerscheinneulinge mit weniger als 3 Jahren Führerscheinbesitz gilt 100 auf Autobahnen !
 

Korridorvignette in Österreich
abgeschafft

Die ‘Kulanzregelung’ endete am 1.12.2013.
Danach ist eine Vignette auf der Rheintal-
autobahn erforderlich (10-Tages, Monats-
oder Jahresvignette) auch wenn man nur
 durch den Pfändertunnel fährt!

© by elbahome.de - aktualisiert: 11.04.2024 - letzte Veröffentlichung: 11.04.2024