Strand, Meer und Sicherheit
An dieser Stelle notiere ich Verhaltensregeln, die zum einen bestehen und zum anderen selbstverständlich sind. Keinesfalls schreibe ich hier als ‘Oberlehrer’ aber da ich selbst schon mit (harten!) klischeehaften Vorfällen konfrontiert wurde, ist es mir ein Bedürfnis.
- Am Strand oder in den Wäldern Radios/Musikgeräte nicht störend betreiben. Im Bereich des Naturschutzparks nicht benutzen.
- Strandwarnungen
Bitte die Flaggen an den Stränden sehr beachten!
grüne Flagge oder Ball - Baden erlaubt (in den meisten Fällen aber nicht vorhanden)
gelbe Flagge oder Ball - Vorsicht ! nur in Strandnähe baden, meist auch unbewacht
rote Flagge oder Ball - absolutes Badeverbot unbewacht.
- Badeschuhe
an den gepflegten Sandstränden kann man in der Regel auf Badeschuhe verzichten. Die Pflege der Strände endet allerdings am Ende der Urlaubssaison, sodaß man danach durchaus mit verletzendem ‘Strandgut’ rechnen muss.
An den steinigen Stränden und vor allem felsigen Stellen ist das Tragen von Badeschuhen wichtig. Zum einen mancher sehr scharfer Steine und Felskanten sowie glitschiger Felsen wegen zum anderen um gefährlichen und schmerzhaften Verletzungen durch Seeigel vorzubeugen.
- Sonnenschirme und Liegestühle
An den freien Stränden und Strandteilen, die in der Hochsaison sehr eingeschränkt sind kann man das Strandmobiliar getrost mitbringen.
An den vermieteten und deshalb besonders gepflegten Stränden ist das natürlich nicht möglich, zumal diese Teile ordentlich in Reih und Glied mit Liegestühlen und Sonnenschirmen bestückt sind.
Diese kann man mieten. Die Preise sind in etwa identisch ca. 15-20 Euro pro Tag (2 Stühle 1 Schirm). Stundenweise ist kaum möglich, d.h. wenn man nach der Mittagspause kommt, zahlt man auch die Tagesgebühr, da das Marktwirtschaftsprinzip in der Saison sehr gut funktioniert..
Gute Erfahrung macht man bei mehrtägiger Miete, die Bezahlung im Voraus (Kassenbon!) UND einem guten Trinkgeld (hoffentlich an denjenigen, der morgen auch noch vor Ort ist).
Im Übrigen kann ein Trinkgeld beim Parkplatzwächter auch zu Wundern führen, indem plötzlich ein freier Platz gefunden wird.
- Bootfahren - Strandnähe - Anlegestellen
die gelernten Skipper mögen sich nicht angesprochen fühlen! Die Strecken von und zur Anlegestelle sind gekennzeichnet. Nur innerhalb dieser Korridore ist das Boot zu bewegen. Mit einem Motorboot, sei es auch noch so klein, niemals näher als 200 m mit laufendem Motor nähern! Anzeigen beim Hafenmeister sind die Regel bei solchen Verstößen.
- Tauchen
Zeigen sie Ihre Tauchposition stets mit Bojen an !
- Abmelden nicht vergessen!
Möglicherweise geht es dem einen oder anderen zu weit, aber man sollte die Rezeption davon in Kenntnis setzen, wenn man vor hat, die Nacht nicht in der Anlage zu verbringen. Es besteht, wie beim letzten großen Unwetter im Jahre 2002 geschehen, die Gefahr, dass unnötigerweise umfangreiche Suchaktionen in Gang gesetzt werden. Die Hilfskräfte wären an anderer Stelle wichtiger gewesen