Urlaubsknöllchen mit Folgen


Urlaubsknöllchen können unangenehme Folgen haben, selbst wenn die Ferien schon längst vorbei sind. Darauf hat der rheinland-
pfälzische Verkehrsminister Herbert Mertin (FDP) hingewiesen. So würden Strafmandate der Schweizer Polizei von den deutschen Behörden so behandelt, als sei die
Ordnungswidrigkeit hier zu Lande verübt worden.

Knöllchen aus Österreich oder den Niederlanden würden auf ein entsprechendes Ersuchen beider Länder auch in Deutschland vollstreckt. Mertin verwies darauf, dass die EU-Länder im vergangenen Mai ein Abkommen geschlossen haben, wonach Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro in allen Mitgliedstaaten vollstreckt werden. Dieses Abkommen wirke sich für die Sommersaison 2003 noch nicht aus, da es zunächst in nationales Recht überführt werden müsse.

Der Justizminister riet deutschen Urlaubern trotzdem davon ab, Strafmandate in EU-Ländern wie Frankreich, Italien oder Griechenland auf die leichte Schulter zu nehmen. Es könne sein, dass die entsprechenden Verfahren auch nach der Abreise fortgesetzt würden und eines Tages eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland ins Haus flattere. Komme der Verkehrssünder
der Zahlungsaufforderung nicht nach, müsse er bei seiner nächsten Reise in den fraglichen Staat mit Zwangsmassnahmen rechnen, sagte Mertin. Es sei dann durchaus möglich, dass die ausländische Polizei dem Fahrzeug eine Parkkralle anlege, um den Fahrer zum Zahlen des Knöllchens zu bewegen.  (fnp/07)

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