ALLGEMEINE REISEINFOS

Einreisebestimmungen

IIPERSONEN:

  • Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils

KRAFTFAHRZEUG:

  • Führerschein, Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

GEBRAUCHSGÜTER:

  • Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
  • Lebens- und Genussmittel Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen.
    Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak,10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, zudem 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen. Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.

I+I PERSONEN:

  • Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren Kinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.

KRAFTFAHRZEUG:

  • Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

GEBRAUCHSGÜTER:

  • Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen. Außerdem Geschenke im Wert bis zu 100 CHF (Personen unter 17 Jahren bis 50 CHF), ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, sind erlaubt.
    Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt das Zollamt in Bern, Tel.: (0041) 3 13 22 68 72.
  • Lebens- und Genussmittel
    Zollfrei zum Verbrauch bleiben: 1 L Spirituosen über 15 Volumenprozent, und 2 L Wein oder andere alkoholische Getränke bis 15 Volumenprozent, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (für Personen ab 17 Jahre). Reiseproviant für einen Tag; außerdem für Personen ab 15 Jahre höchstens 0,5 kg Fleisch (Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege - frisch, gekühlt, gefroren). Anderes Fleisch aller Art bis 3,5 kg, 1kg Butter.zum Inhaltsverzeichnis

Botschaft

III Italienische Botschaft Dessauer Straße 28/29 10963 Berlin Telefon (030) 25 44 00 Fax (030) 25 44 01 40 E-Mail:ambitalia.segr@t-online.de Internet: www.botschaft-italien.de 

Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ambasciata della Repubblica Federale di Germania Via San Martino della Battaglia 4 I-00185 Rom Telefon (0039-06) 49 21 31 Fax (0039-06) 4 45 26 72 E-Mail: germanembassy.roma@pronet.it Internet: www.ambgermania.it

Fremdenverkehrsamt
Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT: Internet: www.enit.it Kaiserstraße 65 60329 Frankfurt Telefon (069) 23 74 34 Fax (069) 23 28 94 E-Mail: enit.ffm@t-online.de Goethestraße 20 80336 München Telefon (089) 53 13 17 Fax (089) 53 45 27 E-Mail: enit-muenchen@t-online.de Karl-Liebknecht-Str. 34 10178 Berlin Telefon (030) 2 47 83 97/98 Fax (030) 2 47 83 99 E-Mail: enit-berlin@t-online.de Prospektversand: 0 190 70 64 40 (1,24 EURO pro Minute)

I+I Schweizerische Botschaft, Kirchstraße 13,10557 Berlin, Telefon: (030) 3 90 40 00, Fax: (030) 3 91 10 30,
E-mail: vertretung@ber.rep.admin.ch

Generalkonsulate in Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart.

Deutsche Vertretung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Willadingweg 83, 3000 Bern 16, Telefon: (031) 3 59 41 11, Fax: (031) 3 59 44 44 Generalkonsulate befinden sich in Genf und Zürichzum Inhaltsverzeichnis

 

Hund und Katze

IIIIm Internationalen Impfpass (erhältlich beim Tierarzt) müssen eingetragen sein: Impfungen, Tollwutimpfung (mind. 20 Tage, max 11 Monate),
Gesundheitszeugnis
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 30 Tage alt).
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

I+IIm Internationalen Impfpass (erhältlich beim Tierarzt) müssen eingetragen sein: Impfungen, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, max. 12 Monate alt),
Gesundheitszeugnis
Tierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 30 Tage alt)  zum Inhaltsverzeichnis

 

Notruf

III Polizei 112
Unfallrettung 118

I+I Polizei 117
Unfallrettung/Notarzt 144 oder über die Polizei
Mobilfunk 117 oder 112.

Netzspannung

IIIDie Netzspannung beträgt entweder 110 oder 220 Volt, teilweise auch 125 Volt Wechselstrom. Deutsche Stecker passen nicht in alle Steckdosen. Es empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, der auch in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.

I+IDie Netzspannung beträgt 230 Volt Wechselstrom. Da Deutsche Stecker nicht in alle Steckdosen passen, empfiehlt sich die Mitnahme eines Zwischensteckers, der auch in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist.zum Inhaltsverzeichnis

 

Telefonieren

IIINach Italien: 0039 + die 0 + Ortskennziffer + Teilnehmernummer
z.B. Für Rom 0039-06-..........

Nach Deutschland: 0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.

Es gibt nur noch wenige Telefonzellen, die mit Münzen funktionieren. Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren Telefonkarten sind erhältlich bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken.

I+I Im Festnetz:
Von Deutschland in die Schweiz: 0041 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer
Aus der Schweiz nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer
Von öffentlichen Telefonzellen aus können Sie mit 10-, 20-, 50-Rappen- sowie mit 1-, 2- und 5-Franken-Münzen telefonieren. Telefonkarten (»Taxcard«) zu 5, 10 und 20 Franken sind in Postämtern, an Bahnhöfen und Kiosken erhältlich.

Im Mobilnetz:
Mit Mobiltelefonen können Sie im D-1 und D-2 Netz, mit einem "Dual Band Handy" auch im E-Netz telefonieren. zum Inhaltsverzeichnis

 

Feiertage

IIIIm Jahr 2010 gibt es die folgenden Feiertage:

  • 01.01. Neujahr
  • 06.01. Hl. Drei Könige
  • 05.04. Ostersonntag
  • 06.04. Ostermontag
  • 25.04. Tag der Befreiung
  • 01.05. Tag der Arbeit
  • 23.05. Pfingstsonntag
  • 02.06. Nationalfeiertag
  • 15.08. Ferragosto (Maria Himmelfahrt)
  • 01.11. Allerheiligen
  • 08.12. Mariae Empfängnis
  • 25.12. Weihnachten
  • 26.12. Santo Stefano

 

http://feiertagskalender.ch/

Ferientermine

IIIfür Reisende interessant: die Sommerferien in Italien liegen in der Regel von Mitte Juni bis Mitte September und sind regional unterschiedlich geregelt.

In der Toskana /Insel Elba 2010 wiefolgt:

  • Weihnachtsferien, 22.12.2008 bis 5.1.2009
  • Osterferien, 1.4. bis 6.4.
  • Sommerferien, 12.6. bis 11.9.
  • Weihnachtsferien, 23.12. bis 6.1.2011

I+I

Ferienkalender Schweiz

FERIENKALENDER Deutschland zum Inhaltsverzeichnis

 

Fotoansichten von Elba